Werkzeug fürs korrekte Impressum
Seit Anfang 2002 muss jede geschäftsmäßig betriebene Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt seit dem 1. März 2007 das Telemediengesetz (TMG). Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte gilt zusätzlich der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV). Beide haben das Teledienstegesetz (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) abgelöst. Je nach Beruf oder Gesellschaftsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.
Neue Gesetze sorgen oftmals mehr für Verwirrung als für Klarheit, und die meisten der Homepagebetreiber, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.
Quelle: [di] digitale informationssysteme gmbh, Mannheim

